Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Häufig ist in Urteilen vom Anscheinsbeweis die Rede. Vielfach wird er auch als Beweis des ersten Anscheins bezeichnet oder lateinisch Prima-facie-Beweis genannt. Grundsätzlich ist der Anscheinsbeweis eine Methode der mittelbaren Beweisführung.
Der Anscheinsbeweis erlaubt, dass aus Erfahrungsgrundsätzen Schlüsse auf
das Verschulden gezogen werden können. Das bedeutet, dass bei typischen
Geschehensabläufen und Ereignissen, wie sie tagtäglich im immer dichter
werdenden Straßenverkehr vorkommen, Rückschlüsse auf bestimmte
Verhaltensabläufe gezogen werden können. Dies gilt sowohl für die
Ursachenzusammenhänge als auch hinsichtlich des Verschuldens.

Gerade bei der Haftungsabwägung bei Verkehrsunfällen zwischen zwei
Kraftfahrzeugen spielt der Beweis des ersten Anscheins eine erhebliche
Rolle. Typische Beispiele des Anscheinsbeweises sind u.a. das Auffahren
auf einen stehenden Pkw, der Unfall beim Fahrspurwechsel sowie der
Unfall mit dem vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeug. Der
Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden, der Anscheinsbeweis
spricht gegen den Spurwechsler und gegen den Anfahrenden. Das sind nur
einige Beispiele. Allerdings kann der Anscheinsbeweis erschüttert
werden, wenn Tatsachen vorgetragen und bewiesen werden, die die
Möglichkeit eines anderen, atypischen Geschehensablaufes begründen.