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Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
Auffällig ist, dass plötzlich so genannte „digitale Gutachterbüros“ aus dem Boden schießen und ihre Dienste auch Werkstätten anbieten. Mitarbeiter, die vielleicht noch einen zweitägigen Kurs bei einer dubiosen Firma absolviert haben, nennen sich dann Sachverständige und erstellen Gutachten über ihre Privatadresse. Das allein hinterlässt schon einen bitteren Nachgeschmack. Diese Marketingmasche wird nun auch Geschädigten angeboten, die mit ihrem Handy Fotos machen sollen. Diese werden dann, wie bereits erwähnt, für die Ferngutachten verwendet.

Diese Ferngutachten haben keine schadensrechtliche Beweiskraft und haben nichts aber gar nichts mit einem Gutachten zu tun.

Lassen Sie mich kurz erläutern, warum:

Ein Schaden muss vom aufzunehmenden Sachverständigen vor Ort mit den Augen visuell erfasst werden. Hier sind alle seine Sinne gefordert.

An verschieden Beispielen werden sie erkennen warum ein Ferngutachten kurz gesagt nicht für die Schadensregulierung geeignet sind.

  • Ein Fahrzeug erhält einen Streifenden Anstoß von der Tür bis vorn zur Stoßstange. Am Reifen sind keine Kontaktspuren zu erkennen. Jetzt repariert eine Werkstatt auf Grundlage dieses Ferngutachten das Fahrzeug. (Das ist Standard damit die Werkstatt aus der Haftung ist.) Nach dem Abholen bemerken sie das das Fahrverhalten sich geändert hat. Jetzt fahren sie zurück und reklamieren. Jeder der Beteiligten könnte sagen, sie sind bei der Kurzen Fahrt gegen einen Bordstein gefahren. Jetzt bewiesen sie mal das Gegenteil.
  • Das Fahrzeug sollte bei der Besichtigung immer auf eine Hebebühne gehoben werden. Denn auch der Unterboden ist Teil des Fahrzeugs und muss bei der Bewertung berücksichtigt werden. Eine Versicherung könnte, sonst einwenden der hat das Fahrzeug doch gar nicht richtig gesehen.
  • Auch die Nase des Gutachters kommt hier zum Einsatz. Ein Fischverkaufsbus wird einen andren [definition=43,0]Wiederbeschaffungswert[/definition] bekommen als ein geruchsloser Verkaufsbus. Dasselbe gilt auch für Raucherfahrzeuge.
  • Ein erhebliches Grundproblem besteht darin, dass nicht sichtbare Vorschäden von den Ferngutachtern nicht erkannt werden. Die Geschädigten erhalten dann auch keinen Schadensersatz. Die Versicherungen benutzen die HIS-Datei. Das ist eine geheime Datenbank, in der alle regulierten Schäden zentral gespeichert werden. Beim Kauf eines vermeintlich unfallfreien Autos und der Meldung eines neuen Schadens verlangt die Versicherung den Nachweis der Reparatur. Die Behauptung, das Auto sei unfallfrei und das stünde auch im Kaufvertrag, reicht nicht aus. Dies kann der qualifizierte Sachverständige mit Hilfe seines Schichtdickenmessgerätes in Verbindung mit seiner Erfahrung für Sie feststellen. Auf diese Weise kann der Geschädigte bereits im Vorfeld geschützt werden.
Fazit: Verlassen Sie sich nicht auf Ferngutachten, auch wenn die sich professionell marketingmäßig im Netz präsentieren. Beauftragen Sie einen Qualifizierten Kfz-Sachverständiger des VKS e.V. Der Berufsverband wurde von der Unfallzeitung als unabhängig, neutral und qualifiziert eingestuft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Berufsverband bestätig das dieser die Anerkennung für qualifizierte Prüfungen aussprechen darf. Gehen sie kein Risiko ein. Die Adresse für qualifizierten Sachverstand ist der VKS e.V.

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